Gesetze sind für Menschen da und nicht umgekehrt - Expertengespräch der FDP-bundestagsfraktion zur ''Großen Lösung''
Berlin, 21. November 2011 - Der achtjährige Simon hat das Down-Syndrom. Er ist geistig behindert. Nachmittags wird er zwei mal in der Woche von einer pädagogischen Fachkraft betreut. Diese Leistung wird über das Zwölfte Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) bereit gestellt.
Der achtjährige Marco war in einer psychiatrischen Klinik. Er kann sich schlecht konzentrieren, ist impulsiv und hat viel Streit mit Erwachsenen und anderen Kindern. Marco hat eine seelische Behinderung. Auch er bekommt zwei mal wöchentlich einen pädagogisch geschulten Betreuer an seine Seite, der ihn von zu Hause abholt. Diese Leistung wird über das Kinder- und Jugendhilfegesetz finanziert (SGB VIII).
Seit 40 Jahren schon befassen sich Fachleute mit der Frage welche Leistungen zu welchem Leistungsgesetz gehören sollen. Derzeit werden Kinder und Jugendlichen mit geistigen und körperlichen Behinderungen dem Zwölften Sozialgesetzbuch zugeordnet und Kinder und Jugendlichen mit seelischer Behinderung dem Achten Sozialgesetzbuch.
Viele befürworten mittlerweile die "Große Lösung" und sagen "Kinder sind in erster Linie Kinder. Deshalb sollen alle Kinder, ob behindert oder nicht, dem Leistungssystem des Kinder- und Jugendhilfegesetztes (SGB VIII) zugeordnet sein." So fordert es auch der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die FDP-Bundestagsfraktion hatte zu einem Fachgespräch zur ''Großen Lösung'' eingeladen. Teilgenommen haben (v.l.n.r.) Dr. Edna Rasch, Florian Bernschneider MdB, Nicole Bracht-Bendt MdB, Gabriele Molitor MdB, Prof. Dr. Harald Bode, Ruth Hartmann, Verena Göppert, Prof. Dr. Reinhard Wiesner und Jutta Pagel-Steidl
Gabriele Molitor und ihre Kollegen aus der FDP-Bundestagsfraktion, Nicole Bracht-Bendt und Florian Bernschneider haben dazu ein Fachgespräch organisiert. Unter der Fragestellung "Ist die Große Lösung auch die gute Lösung? - Herausforderungen im sozialrechtlichen Umgang mit behinderten Kindern und Jugendlichen" trafen sie am Montag Expertinnen und Experten im Bundestag und diskutierten mit ihnen Vor- und Nachteile der "Großen Lösung".
Herr Prof. Dr. Dr. Reinhard Wiesner, ehemaliger Referatsleiter der Kinder- und Jugendhilfe im Bundesfamilienministerium, stellte fest: "Es geht bei der Frage der Großen Lösung um das Paradigma: Sind behinderte Kinder und Jugendliche in erster Linie behinderte Menschen oder stehen sie in Wechselwirkung mit dem familiären Umfeld und werden in diesem Kontext gesehen?"

(v.l.) Prof. Dr. Harald Bode, Nicole Bracht-Bendt MdB und Dr. Edna Rasch in der Diskussion
Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg, plädierte für die Große Lösung. "An schwerbehinderte und mehrfachbehinderte Kinder wird im Jugendamt oft nicht gedacht, vor allem nicht, wenn es um inklusive Jugendfreizeiten, behinderte Pflegekinder oder behinderte Kinder bei Tagesmüttern geht." Dr. Edna Rasch vom Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge legte dar, dass es in manchen Regionen Verwaltungsvereinbarungen gibt, die eine Kooperation ermöglichten. "Wenn man will, kann man sich annähern." stellte Frau Dr. Rasch klar.
Die Veranstaltung zeichnete sich durch lebhafte Diskussionen und anschauliche Beispiele aus. Ideen wie Instrumente der Effektivität und Wirksamkeit in die Hilfeleistungen einzuführen, Verzahnungen zwischen den verschiedenen Hilfeplanverfahren zu ermöglichen und Zusatzkosten in Modellkommunen zu ermitteln, wurden genannt. Am Ende waren sich alle einig: Veränderungen in der Leistungszuordnung können Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam schultern.

An dem Fachgespräch nahmen mehr als 20 Personen teil.
Den Bericht der FDP-Bundestagsfraktion zu dem Expertengespräch finden Sie .





